Non-PO-Rechnungen in Accounts Payable: den richtigen Freigabeweg festlegen
Eine Rechnung trifft ohne Bestellnummer ein. Statt sie in die normale Warteschlange zu drücken oder sofort abzulehnen, müssen Kostenbezug, zuständige Person und erforderliche Nachweise vor Buchung und Zahlung geklärt werden.

Eine Non-PO-Rechnung ist nicht automatisch fehlerhaft. Sie kann Versorgungsleistungen, Miete, wiederkehrende Gebühren oder einen abgestimmten Einmalkauf ohne angelegte Bestellung betreffen. Ohne PO fehlen jedoch übliche Referenzpunkte. Der Prozess muss sie durch eine eindeutige Zuordnung von Kosten, Verantwortung und Freigabegrundlage ersetzen. Das folgende Modell betrifft Dokumentenkontrolle und Ausnahmebearbeitung im Kundensystem; es ersetzt weder Einkaufsrichtlinie noch Kontierungsregeln oder Zahlungsbefugnisse.
1. Zuerst prüfen, ob Non-PO zulässig ist
Microsoft beschreibt in Dynamics 365 Lieferantenrechnungen mit Positionen ohne Bezug zu einer Bestellung sowie Rechnungen, die ohne PO erstellt werden, etwa für laufende Leistungen wie Versorgungsdienste. Das ist keine allgemeine Erlaubnis für Käufe ohne Bestellung. Zuerst ist die Kategorienmatrix zu prüfen: zulässige Kosten, Schwellenwerte und befugte Ausnahmegenehmiger.
Verlangt die Kategorie eine Bestellung, darf AP die Rechnung nicht einer beliebigen PO zuordnen. Das Dokument wird angehalten, begründet und an den Einkaufsprozessverantwortlichen geleitet. Ist Non-PO zulässig, folgt ein kontrollierter Ergänzungsworkflow.
2. Kostenverantwortliche anhand von Nachweisen bestimmen
Absenderadresse oder ein Name auf der Rechnung beweisen keine Budgetverantwortung. Hilfreich sind Vertrag, Leistungszeitraum, Standort, Kundennummer, Kostenstelle früherer korrekt genehmigter Belege und Bestätigung des Anforderers. Die Hinweise sollen zu einer verantwortlichen Person führen, nicht zu einer Rundfrage an viele Abteilungen.
Bleibt die Person unklar, wird eine Ausnahme mit Termin und Bearbeiter angelegt. Die Kostenstelle darf nicht geraten werden. Frühere Rechnungen sind nur ein Hinweis; Änderungen an Vertrag, Standort oder Organisation erfordern neue Bestätigung.
3. Mindestpaket für die Freigabe sammeln
Vier Informationsgruppen sind sinnvoll: Geschäftszweck, Leistungs- oder Liefernachweis, vorgeschlagene Kontierung und eine Person mit passendem Freigabelimit. SAP weist darauf hin, dass einfache Non-PO-Rechnungen unter anderem Kontierungsaufteilung, Validierung und Statushistorie enthalten können und bei der Freigabe Belege erforderlich sein können.
Das Paket darf knapp sein, muss die Entscheidung aber nachvollziehbar machen. Bei Miete gehören Vertrag und Zeitraum dazu, bei Einmalleistungen ein Leistungsnachweis, bei Gebühren Grundlage und Fälligkeit. Fehlende Elemente erhalten einen klaren Status, statt in E-Mail-Kommentaren zu verschwinden.
4. Formale Prüfung, Kontierung und Entscheidung trennen
AP prüft Lieferantendaten, Nummer, Datum, Beträge, Währung, Steuern und Dublettenrisiko. Der Fachverantwortliche bestätigt Zweck und Leistung. Ein Befugter genehmigt die Budgetbelastung, die Buchhaltung validiert die Kontierung nach Kundenvorgaben. Die Rollentrennung verhindert, dass eine Person den gesamten Datensatz vorbereitet und genehmigt.
Das System sollte zeigen, wer welchen Schritt wann und auf welcher Grundlage ausführte. Weiterleiten bedeutet nicht automatisch Freigeben. Geeignete Status sind: Verantwortlichen ermitteln, Nachweis fehlt, Kontierung korrigieren, Freigabe ausstehend und zur Weiterverarbeitung freigegeben.
5. Ausnahmewarteschlange statt Nebenweg
Das Risiko steigt, wenn Rechnungen ohne PO außerhalb des Systems bearbeitet werden, weil sie nicht in den Standard passen. Besser ist eine gemeinsame Warteschlange mit Ursachencode, Verantwortlichem, Termin und Änderungsverlauf. Eskalationen dürfen Fälligkeit und Alter berücksichtigen, aber Dringlichkeit ersetzt keine Freigabe.
Messen Sie nicht nur die Durchlaufzeit, sondern auch Belege ohne Verantwortlichen, Gründe für fehlende POs, Rückläufer und wiederkehrende Kategorien. Daraus können Rahmenvertrag, Dauerbestellung, bessere Lieferantenhinweise oder eine angepasste Ausnahmematrix entstehen.
6. Checkliste vor der Buchungsübergabe
Vor dem Statuswechsel prüfen: Non-PO-Zulässigkeit, keine Dublette, korrekte Rechnungsdaten, Kostenverantwortlicher, Leistungsnachweis, Kontierung, richtige Freigabestufe und vollständiger Prüfpfad. Jeder offene Punkt hält den Beleg mit konkretem Grund im Ausnahmestatus.
Ein guter Weg ist keine Abkürzung am Einkauf vorbei. Er bearbeitet begründete Fälle sicher, begrenzt Fehlbuchungen und liefert Daten, um das künftige Non-PO-Volumen zu senken.
Quellen und Geltungsbereich
- Microsoft Learn: Vendor invoices overview
- SAP Help: Understanding simple non-PO invoices
- SAP Help: Submitting a non-PO invoice
Die Dokumentation von Microsoft und SAP wurde am 27. Oktober 2026 geprüft. Funktionen hängen von Produkt und Konfiguration ab. Matrix, Status und Checkliste sind ein redaktionelles Modell zur Abstimmung mit dem Prozessverantwortlichen. Der Leitfaden ist weder Buchungsanweisung noch Zahlungsfreigabe.
FAQ
Ist jede Rechnung ohne PO fehlerhaft?
Nein. Bestimmte Kategorien wie abgestimmte wiederkehrende Gebühren können gemäß Kundenrichtlinie als Non-PO zulässig sein.
Wer soll die Kostenstelle angeben?
Eine Person mit Kenntnis des Geschäftszwecks und passender Befugnis. AP sammelt Nachweise, soll die Kontierung aber nicht raten.
Darf Dringlichkeit die Freigabe ersetzen?
Nein. Sie kann eskalieren, ersetzt jedoch weder Leistungsnachweis noch befugte Freigabe oder Dublettenkontrolle.
Was gehört in die Historie?
Kostenursprung, Verantwortlicher, Nachweise, Kontierung, datierte Entscheidungen, Ausnahmestatus und Ergebnis der Endkontrolle.